Willkommen bei der Zeitbank Pöndorf - nächstes Z`sam sitzn am Montag, 01. September 2025           Von Mensch zu Mensch - Für eine Nachbarschaft, die lebt

Angebot

Es dürfen nur soziale Hilfsleistungen angeboten werden, die laut Gewerbeordnung §1 Abs. 2 nicht „regelmäßig und mit Gewinnabsicht“ betrieben werden. Da in Österreich keine genaue Regelung besteht, wird die Obergrenze bei der „Zeitbank für Alt und Jung“ auf 20 Stunden pro Monat festgelegt. Das Anbieten oder Durchführen eindeutig gewerblicher Dienste im Rahmen der Zeitbank/Nachbarschaftshilfe ist verboten.

Um Angebot und Nachfrage zusammenzubringen, wird ein Leistungsverzeichnis aller Mitglieder erstellt. Um die Angebotszeitung auf dem aktuellen Stand zu halten sind der Verwaltung Änderungen rasch bekannt zu geben.

Die Angebotszeitung wird einmal jährlich bei der Generalversammlung verteilt und ist aktuell im Internet zugänglich (Namen und persönliche Daten sind im Internet nur für Vereinsmitglieder sichtbar).

Hilfeleistungen dürfen nicht dauerhaft, sondern lediglich in Ausnahmefällen und immer zeitlich begrenzt durchgeführt werden.

ANGEBOTSÜBERSICHT: