Willkommen bei der Zeitbank Pöndorf - nächstes Z`sam sitzn am Montag, 01. September 2025           Von Mensch zu Mensch - Für eine Nachbarschaft, die lebt

Austritt / Stilllegung

STILLLEGUNG DER MITGLIEDSCHAFT (RUHENDE MITGLIEDER)

Ein Mitglied, das sich nicht mehr an der „Zeitbank für Alt und Jung“ beteiligt, aber sein Guthaben für später erhalten will, kann seine Mitgliedschaft auf unbegrenzte Zeit ruhen lassen. Er/Sie zahlt als ruhendes Mitglied keine Mitgliedsbeiträge und hat keine Rechte und Pflichten im Verein. Angebote und Nachfragen werden deaktiviert. Zeitguthaben können weder ausgegeben, noch neue angespart werden. Bei erneuter Aktivierung der Mitgliedschaft gelten die gleichen Regeln wie bei der Neuanmeldung, man erhält jedoch keinen Startbonus.

WAS PASSIERT MIT GUTHABENSTUNDEN BEI AUSSCHEIDEN AUS DEM VEREIN?

Guthabenstunden sind nur an Eltern, Ehegatten, Lebenspartner oder Kindern mit Beeinträchtigung übertragbar, wenn diese ordentliche Mitglieder sind, bzw. werden. Andernfalls werden die Guthabenstunden auf das Sozialkonto umgebucht.Bei Erlöschen der Mitgliedschaft und keiner sonstigen Regelung wird das Zeitguthaben bei Bedarf auf das Sozialkonto übertragen.