Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich oder halbjährlich einbezahlt werden:
€ 3,60 /Monat bzw. € 36,-/Jahr für Einzelpersonen
€ 50,- Euro/Jahr für Ehepaare
Damit wird die Administration, Homepage, Versicherung, Marketing, etc. finanziert. Mitglieder, die in ein Pflegeheim oder ähnliches übersiedeln, zahlen im darauffolgenden Jahr einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag von 6,– Euro im Jahr. Mitglieder mit Mindestpension, bzw. Mindesteinkommen zahlen ebenfalls einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag von 2,– Euro pro Monat. Ein Nachweis ist erforderlich.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages kann in den jeweiligen Zeitbanken unterschiedlich sein.
Die Einzahlung erfolgt mittels Abbucher. Die jährliche Abbuchung erfolgt im Februar. Eine halbjährliche Abbuchung ist in Ausnahmefällen möglich.
Im Eintrittsjahr wird der Mitgliedsbeitrag aliquot berechnet. Entscheidet sich ein Mitglied, Arbeitsstunden statt Mitgliedsbeitrag einzubringen, kann man bis zu 8 Stunden pro Jahr gegenrechnen, Ehepaare (Lebenspartner) bis zu 7 Stunden pro Person. Abgerechnet wird immer am Ende des laufenden Jahres. ist es nicht möglich die Höchststundenzahl zu leisten, wird der fehlende Betrag am Ende des Jahres abgebucht. Auf die Variante Arbeitsstunden statt Mitgliedsbeitrag, kann erst nach einem Jahr Beobachtungszeitraum umgestiegen werden. Der Versicherungsbeitrag wird jedoch in Euro abgebucht.
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